
Datenschutz
1. Datenschutz auf einen Blick
Allgemeine Hinweise
Diese Datenschutzerklärung erläutert, welche personenbezogenen Daten wir erfassen, wie wir sie verarbeiten und wofür wir sie nutzen. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können.
Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten sehr ernst und verarbeiten diese ausschließlich gemäß der DSGVO und den geltenden Datenschutzgesetzen.
2. Verantwortlicher
Verantwortlich für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Jasmin Bold
Kontaktinformationen finden Sie im Impressum.
3. Datenerfassung auf dieser Website
3.1 Daten, die Sie uns aktiv mitteilen
Wir erfassen personenbezogene Daten beispielsweise, wenn Sie:
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uns über ein Kontaktformular schreiben,
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ein Angebot anfragen,
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sich über ADs bei uns melden,
-
einen Termin vereinbaren,
-
sich auf eine Stelle bewerben,
-
uns per E-Mail, Telefon oder Social Media kontaktieren.
Mögliche Datenarten:
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Name
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E-Mail-Adresse
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Telefonnummer
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Social-Media-Profil (z. B. Instagram)
-
Angaben zu Ihrem Anliegen oder Projekt
-
Bewerbungsunterlagen (CV, Portfolio, Qualifikationen)
Diese Daten verarbeiten wir ausschließlich für den Zweck, für den sie erhoben wurden.
3.2 Automatisch erfasste Daten
Beim Besuch dieser Website werden technisch notwendige Daten automatisch durch unsere Systeme erfasst, z. B.:
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Browsertyp / -version
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Betriebssystem
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IP-Adresse
-
Uhrzeit des Seitenaufrufs
-
Referrer-URL
Diese Daten sind technisch erforderlich, um die Website bereitzustellen. Eine Auswertung zu Marketingzwecken findet nicht statt. Die Daten werden gespeichert als Statistik zu den Website aufrufen.
4. Hosting
Unsere Website wird beim Anbieter Wix.com Ltd. gehostet.
Anbieter:
Wix.com Ltd.
40 Namal Tel Aviv St.
Tel Aviv 6350671
Israel
Wix speichert technische Logfiles, setzt notwendige Cookies und verarbeitet Daten, die für den Betrieb der Website zwingend erforderlich sind.
Wix verfügt über Standardvertragsklauseln und ein angemessenes Datenschutzniveau nach DSGVO.
Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzrichtlinie von Wix.
Die Nutzung von Wix erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an zuverlässiger Bereitstellung der Website).
5. Cookies
Auf dieser Website kommen ausschließlich technisch notwendige Cookies von Wix zum Einsatz.
Wir verwenden:
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keine Analyse-Cookies,
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keine Tracking-Pixel,
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keine Werbe-Cookies,
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keine Third-Party-Pixel,
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keine statistischen Tools.
Die technisch notwendigen Cookies dienen ausschließlich der Funktionalität der Website.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
6. Nutzung von ADs
Wir schalten gelegentlich Werbung auf Instagram.
Wichtig:
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Auf unserer Website wird kein Meta Pixel eingesetzt.
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Instagram übermittelt uns lediglich Informationen, wenn Nutzer aktiv mit den Anzeigen interagieren (z. B. Kontaktaufnahme).
Verarbeitete Daten (falls angegeben):
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Name
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Email
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Adresse
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Region
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Pflegegrad
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Telefon
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Instagram-Profil
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Nachricht / Anfrage
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Kontaktinformationen
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Pflegeinformationen
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Andere Persönliche Informationen
Diese Daten nutzen wir ausschließlich zur Kontaktaufnahme und Angebotserstellung.
7. Kommunikation & Newsletter
Wir versenden Marketing-E-Mails manuell, direkt über unser E-Mail-System (Dogado).
Es wird kein Newsletter-Tool verwendet.
Wenn Sie uns Ihre E-Mail geben (z. B. im Kontaktformular oder im Austausch), nutzen wir diese ausschließlich:
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um mit Ihnen zu kommunizieren
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um Ihnen angefragte Informationen zu senden
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um Projektinformationen auszutauschen
Sie können der Nutzung jederzeit widersprechen.
8. Verarbeitung von Kunden- und Projektdaten
Im Rahmen unserer Dienstleistungen (Vermittlung von Pflegebau Projekten) verarbeiten wir personenbezogene Daten unserer Kunden sowie deren Geschäftsinformationen.
Wichtig:
-
Alle Daten werden ausschließlich intern verarbeitet mit internen Mitarbeitern nach dem Need-to-know Prinzip.
-
Die Daten liegen nur auf unternehmensinternen Geräten.
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Mitarbeiter sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
-
Weitergaben erfolgen nur, wenn unbedingt erforderlich („Need-to-Know“).
-
Weisungsgebundene Dienstleister (Auftragsverarbeiter) erhalten keine personenbezogenen Daten, außer dies ist zwingend notwendig. Auch die Partner verpflichten sich strenger Geheimhaltung.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag & Projektabwicklung).
9. Bewerbungen / Recruiting / ADS / Kontakt
Wenn Sie sich über Instagram, per E-Mail oder auf andere Weise bewerben bzw. anmelden oder allgemein melden um Informationen zu der Dienstleistung zu bekommen verarbeiten wir folgende Daten:
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Kontaktdaten
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Lebenslauf & Qualifikationen
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Name
-
Email
-
Adresse
-
Region
-
Pflegegrad
-
Telefon
-
Instagram-Profil
-
Nachricht / Anfrage
-
Kontaktinformationen
-
Andere Persönliche Informationen
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Social-Media-Profile
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freiwillige Angaben
Zweck:
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Durchführung des Bewerbungsprozesses
-
Arbeit für unsere Kunden
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Kommunikation
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Verkaufsgespräche
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Auswahlentscheidung
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Vermittlung an Handwerker
Speicherdauer:
-
max. 1 Jahr nach Abschluss des Prozesses,
-
oder früher, wenn Sie die Löschung wünschen.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a & b DSGVO.
10. Weitergabe von Daten
Grundsätzlich geben wir Ihre Daten nicht weiter.
Ausnahmen bestehen nur:
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wenn es zur Vertragserfüllung nötig ist,
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wenn gesetzliche Verpflichtungen bestehen,
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wenn Sie ausdrücklich eingewilligt haben,
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wenn ein externer Dienstleister als Auftragsverarbeiter eingebunden ist
(z. B. Hosting über Wix oder einem externen Videografen).
Eine Übermittlung zu Werbezwecken an Dritte findet nicht statt.
Allerdings wird es eine 100% Weitergabe an einen passenden Handwerker der ihren Auftrag erfüllen wird geben.
11. Speicherdauer
Wir speichern personenbezogene Daten grundsätzlich nur so lange, wie es für den jeweiligen Zweck notwendig ist:
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Kundendaten: für die Dauer des Projekts + gesetzliche Aufbewahrungsfristen
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Allgemeine Anfragen: bis zur finalen Bearbeitung
-
Bewerberdaten: max. 1 Jahr
-
Marketing-/Kontaktanfragen: bis Widerspruch
Auf Wunsch löschen wir Ihre Daten jederzeit, sofern keine gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.
12. Ihre Rechte als betroffene Person
Sie haben jederzeit:
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Recht auf Auskunft
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Recht auf Berichtigung
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Recht auf Löschung
-
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
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Recht auf Datenübertragbarkeit
-
Recht auf Widerspruch gegen Verarbeitung aus berechtigtem Interesse
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Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen
-
Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde
13. SSL-/TLS-Verschlüsselung
Diese Website nutzt aus Sicherheitsgründen eine SSL-/TLS-Verschlüsselung.
Der Wechsel von „http://“ zu „https://“ zeigt dies an.
14. Terminvereinbarung über Calendly
Für die Vereinbarung von Terminen nutzen wir das Tool Calendly, bereitgestellt von:
Calendly LLC
271 17th St NW, 10th Floor
Atlanta, GA 30363, USA
Wenn Sie einen Termin über Calendly buchen, werden folgende Daten verarbeitet:
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Name
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E-Mail-Adresse
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ggf. Telefonnummer
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Datum und Uhrzeit des Termins
-
weitere freiwillige Angaben
Die Daten werden von Calendly verarbeitet, um den Termin zu planen und zu bestätigen.
Wir erhalten diese Daten ebenfalls zur Durchführung des Termins.
Rechtsgrundlage:
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahmen / Vertragserfüllung)
sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (effiziente Terminplanung).
Datenübermittlung in die USA
Calendly kann Daten in die USA übertragen. Die Übermittlung erfolgt auf Grundlage von Standard Contractual Clauses (SCC) der EU-Kommission.
Weitere Informationen: Datenschutzrichtlinie von Calendly.
15. Kontakt
Für Datenschutzanfragen wenden Sie sich bitte an die im Impressum angegebene Kontaktadresse.
AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Abendwerk
Stand: [19.8.2026]
Abendwerk GbR vertreten durch Tim Schroff und Jasmin Bold (siehe Impressum)
§1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Abendwerk (nachfolgend „Abendwerk" oder „Vermittler") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Partner") über die Vermittlung von Interessentenkontakten (Leads).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Abendwerk stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn Abendwerk in Kenntnis der Bedingungen des Partners die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge mit demselben Partner, ohne dass Abendwerk in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss.
§2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB bedeutet:
(1) Endkunde: Eine natürliche Person, die über die Werbemaßnahmen von Abendwerk Interesse an einer handwerklichen Leistung – insbesondere an barrierefreien Umbaumaßnahmen im Bereich Treppen, Bäder und Wohnraumanpassung – bekundet hat.
(2) Lead: Ein von Abendwerk erhobener und telefonisch vorqualifizierter Datensatz eines Endkunden, der die in § 4 genannten Qualifizierungskriterien erfüllt und dem Partner in Textform oder über das von Abendwerk eingesetzte System übermittelt wird.
(3) Übermittlung: Der Zeitpunkt, zu dem Abendwerk dem Partner die Kontaktdaten und die Bedarfsangaben eines Leads zugänglich macht.
(4) Abschluss: Das Zustandekommen eines entgeltlichen Vertrages zwischen dem Partner (oder einem mit ihm verbundenen bzw. von ihm beauftragten Unternehmen) und dem Endkunden über eine handwerkliche Leistung, unabhängig von Auftragsvolumen, Zahlungsmodalität, Teilbeauftragung oder Art der Finanzierung.
(5) Verbundenes Unternehmen: Jedes Unternehmen, das mit dem Partner gesellschaftsrechtlich, personell oder wirtschaftlich verbunden ist, sowie jeder Subunternehmer des Partners.
§3 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Abendwerk erbringt für den Partner Leistungen der Interessentengewinnung und -vermittlung. Die Leistung umfasst insbesondere:
a) Werbeschaltung: Abendwerk konzipiert, gestaltet und schaltet auf eigene Rechnung und im eigenen Namen digitale Werbekampagnen, insbesondere über die Werbeplattformen der Meta Platforms Ireland Ltd. (Facebook, Instagram) sowie ggf. weitere Kanäle. Auswahl der Kanäle, der Zielgruppen, des Budgets, der Gestaltung und der Laufzeit obliegen allein Abendwerk.
b) Lead-Erfassung: Abendwerk erfasst über Kontaktformulare, Landingpages oder vergleichbare Instrumente die Daten interessierter Endkunden nebst deren Einwilligung in die telefonische Kontaktaufnahme und die Weitergabe der Daten an ein ausführendes Fachunternehmen.
c) Telefonische Vorqualifizierung: Abendwerk kontaktiert die Endkunden telefonisch und ermittelt insbesondere den konkreten Bedarf, die Objektsituation, die Eigentums- bzw. Entscheidungsbefugnis, den Standort, den zeitlichen Rahmen sowie die grundsätzliche Umsetzungsbereitschaft.
d) Übermittlung: Abendwerk übermittelt geeignete Leads an einen fachlich und räumlich passenden Partner aus seinem Netzwerk.
(2) Abendwerk schuldet ausschließlich die Übermittlung vorqualifizierter Leads nach Maßgabe dieser AGB. Abendwerk schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere nicht das Zustandekommen eines Abschlusses, eine bestimmte Abschlussquote, eine bestimmte Auftragshöhe, die Bonität des Endkunden oder die Bewilligung einer Förderung, eines Zuschusses oder einer Kostenübernahme durch Dritte (insbesondere Pflege- oder Krankenkassen).
(3) Abendwerk schuldet keine bestimmte Anzahl von Leads pro Zeiteinheit, es sei denn, im Einzelvertrag ist eine Mindest- oder Höchstmenge ausdrücklich vereinbart. Die Anzahl der Leads hängt maßgeblich von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von Abendwerk ab (Marktlage, Plattformverhalten, saisonale Nachfrage, Werbekostenentwicklung).
(4) Abendwerk tritt gegenüber dem Endkunden ausschließlich als Vermittler auf. Ein Vertragsverhältnis über die handwerkliche Leistung kommt ausschließlich zwischen dem Partner und dem Endkunden zustande. Abendwerk ist weder Vertragspartei noch Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe des Partners gegenüber dem Endkunden.
(5) Abendwerk ist berechtigt, Art und Umfang der Vorqualifizierung sowie die eingesetzten Werbe- und Erfassungsmittel jederzeit anzupassen, soweit das vereinbarte Leistungsniveau dadurch nicht wesentlich unterschritten wird.
§4 Qualifizierungskriterien eines Leads
(1) Ein Lead gilt als vertragsgemäß übermittelt, wenn er kumulativ folgende Merkmale aufweist:
a) Name, Telefonnummer und Postleitzahl bzw. Ort des Endkunden liegen vor; b) der Endkunde hat in die Kontaktaufnahme durch ein ausführendes Fachunternehmen eingewilligt; c) der Endkunde hat im Vorqualifizierungsgespräch einen konkreten Bedarf an einer Leistung aus dem Leistungsspektrum des Partners bekundet; d) der Endkunde befindet sich innerhalb des mit dem Partner vereinbarten Einsatzgebietes; e) der Endkunde ist entscheidungsbefugt oder handelt erkennbar in Abstimmung mit der entscheidungsbefugten Person.
(2) Nicht als Mangel des Leads gelten insbesondere: die spätere Entscheidung des Endkunden gegen eine Maßnahme, Preisvorstellungen des Endkunden, fehlende Finanzierung, Nichtbewilligung eines Zuschusses, mangelnde Erreichbarkeit des Endkunden zu einem konkreten Zeitpunkt, oder das Nichtzustandekommen eines Abschlusses aus Gründen, die in der Person, der Preisgestaltung oder dem Verhalten des Partners liegen.
§5 Vertragsschluss
(1) Angebote von Abendwerk sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch Unterzeichnung des Vertrags bzw. des Angebots durch beide Parteien oder durch Bestätigung in Textform (§ 126b BGB).
(3) Die Aufnahme in das Partnernetzwerk von Abendwerk begründet keinen Anspruch auf Übermittlung einer bestimmten Anzahl von Leads oder auf Fortbestand der Zusammenarbeit über die vereinbarte Laufzeit hinaus.
(4) Abendwerk ist berechtigt, die Aufnahme eines Partners abzulehnen oder von der Vorlage von Nachweisen (Gewerbeanmeldung, Handwerksrolleneintragung, Betriebshaftpflichtversicherung, Referenzen) abhängig zu machen.
§6 Mitwirkungspflichten des Partners
(1) Kontaktaufnahme: Der Partner ist verpflichtet, jeden übermittelten Lead unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Übermittlung (Werktage Montag bis Freitag), telefonisch zu kontaktieren und ernsthaft auf einen Abschluss hinzuwirken. Bleibt ein erster Kontaktversuch erfolglos, sind mindestens drei Kontaktversuche an unterschiedlichen Tagen und zu unterschiedlichen Tageszeiten vorzunehmen.
(2) Meldepflicht: Der Partner ist verpflichtet, Abendwerk jeden Abschluss mit einem Endkunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Vertragsschluss mit dem Endkunden, in Textform anzuzeigen. Die Anzeige hat den Namen des Endkunden, das Datum des Abschlusses und den Netto-Auftragswert zu enthalten.
(3) Statusmeldung: Auf Anfrage von Abendwerk teilt der Partner innerhalb von fünf (5) Werktagen den Bearbeitungsstand eines Leads mit (kontaktiert / Termin vereinbart / Angebot erstellt / Abschluss / nicht zustande gekommen nebst Grund).
(4) Fachliche Eignung: Der Partner sichert zu, über sämtliche für die Ausführung der vermittelten Leistungen erforderlichen gewerberechtlichen, handwerksrechtlichen und sonstigen Erlaubnisse sowie über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung zu verfügen, und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
(5) Umgang mit Endkunden: Der Partner verpflichtet sich, Endkunden professionell, wahrheitsgemäß und unter Beachtung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben zu behandeln, insbesondere der Vorschriften über Verbraucherverträge, Widerrufsrechte, Preisangaben und Datenschutz. Der Partner stellt keine unzutreffenden Angaben über die Bewilligungsfähigkeit von Zuschüssen oder Kostenübernahmen Dritter in Aussicht.
(6) Erforderliche Zuarbeit: Der Partner stellt Abendwerk alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Weitere Anforderungen werden im Onboarding definiert.
(7) Termine: Vereinbarte Termine (auch solche, die in Textform, z. B. per Messenger, festgelegt wurden) sind für beide Seiten verbindlich. Eine Verschiebung ist auf Anfrage möglich, soweit Abendwerk zustimmt und eine Alternative anbieten kann. Kann Abendwerk keine Verschiebung anbieten und erscheint der Partner nicht, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Nachholung.
(8) Kommt der Partner seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Abendwerk berechtigt, die Übermittlung weiterer Leads bis zur Nachholung auszusetzen. Der Vergütungsanspruch für bereits übermittelte Leads bleibt hiervon unberührt.
§7 Vergütung
(1) Für jeden übermittelten Lead schuldet der Partner eine Lead-Pauschale in Höhe von 30,00 EUR netto. Der Anspruch entsteht mit der Übermittlung des Leads, unabhängig vom weiteren Verlauf.
(2) Kommt es zwischen dem Partner und einem übermittelten Endkunden zu einem Abschluss, schuldet der Partner zusätzlich eine Abschlussprovision in Höhe von 375,00 EUR netto je Abschluss. Der Anspruch entsteht mit dem Zustandekommen des Vertrages zwischen Partner und Endkunde.
(3) Die Abschlussprovision entsteht auch dann, wenn:
a) der Abschluss über ein verbundenes Unternehmen oder einen Subunternehmer des Partners erfolgt; b) der Abschluss erst nach Beendigung dieses Vertrages zustande kommt, sofern der Erstkontakt auf einem von Abendwerk übermittelten Lead beruht und der Abschluss innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Übermittlung des Leads erfolgt (Nachwirkungsfrist); c) der Endkunde nach Übermittlung eine Folge- oder Zusatzbeauftragung erteilt, die im sachlichen Zusammenhang mit dem ursprünglich gemeldeten Bedarf steht; d) der Abschluss durch eine dem Endkunden nahestehende Person (Angehörige, Bevollmächtigte, Betreuer, Eigentümer der Immobilie) im Interesse des Endkunden erfolgt.
(4) Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
(5) Abendwerk ist berechtigt, die Vergütungssätze mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen zum Beginn eines Kalendermonats anzupassen. Der Partner ist im Fall einer Erhöhung berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung in Textform zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung, gilt die Anpassung als angenommen; hierauf wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen.
(6) Etwaige Kosten der Werbeschaltung trägt Abendwerk. Der Partner schuldet keine Erstattung von Werbekosten.
§8 Rechnungsstellung, Zahlung und Verzug
(1) Die Abrechnung der Lead-Pauschalen erfolgt gesammelt zum Ende eines jeden Kalendermonats für alle in diesem Monat übermittelten Leads.
(2) Abschlussprovisionen werden mit der auf die Meldung bzw. auf die Kenntniserlangung folgenden Monatsabrechnung in Rechnung gestellt.
(3) Rechnungen sind innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zulässige Zahlungswege sind Banküberweisung und PayPal. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang des vollständigen Betrages auf dem Konto von Abendwerk.
(4) Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Partner ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der Partner:
a) Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB); b) eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB); c) den Ersatz der zur Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten, insbesondere Mahn- und Rechtsanwaltskosten.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Partner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
(5) Befindet sich der Partner mit einer fälligen Zahlung mehr als einundzwanzig (21) Kalendertage in Verzug, ist Abendwerk berechtigt, die Übermittlung weiterer Leads bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher offener Forderungen einzustellen (Leistungsstopp). Der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bleibt bestehen.
(6) Der Partner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Partner nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§9 Auskunfts-, Melde- und Prüfungsrechte
(1) Abendwerk ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Status übermittelter Leads sowie über etwaige Abschlüsse zu verlangen. Der Partner erteilt diese Auskunft innerhalb von fünf (5) Werktagen in Textform.
(2) Abendwerk ist berechtigt, bei begründetem Verdacht auf eine nicht gemeldete Beauftragung Einsicht in die auf den betreffenden Endkunden bezogenen Auftrags-, Angebots- und Rechnungsunterlagen zu verlangen. Der Partner kann die Vorlage auf die den jeweiligen Endkunden betreffenden Vorgänge beschränken; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter dürfen geschwärzt werden.
(3) Abendwerk ist berechtigt, sich zur Überprüfung eines Vermittlungsvorgangs unmittelbar beim Endkunden nach dem Bearbeitungsstand und dem Zustandekommen einer Beauftragung zu erkundigen.
(4) Der Partner ist verpflichtet, sämtliche Unterlagen zu vermittelten Endkunden für die Dauer von drei (3) Jahren nach Übermittlung des Leads aufzubewahren, soweit gesetzliche Aufbewahrungsfristen nicht ohnehin längere Zeiträume vorsehen.
§10 Umgehung, Verschleierung und Vertragsstrafe
(1) Der Partner verpflichtet sich, jeden Abschluss vollständig und wahrheitsgemäß nach § 6 Abs. 2 zu melden.
(2) Als Verschleierung gilt insbesondere:
a) das Verschweigen oder verspätete Melden eines Abschlusses über die Frist des § 6 Abs. 2 hinaus, sofern die Verspätung nicht unverzüglich nach Kenntnis selbst angezeigt wird; b) die unrichtige Angabe, ein Abschluss sei nicht zustande gekommen; c) die Abwicklung eines Abschlusses über ein verbundenes Unternehmen, einen Subunternehmer, einen Dritten oder eine andere Firmierung mit dem Ziel, die Abschlussprovision zu umgehen; d) die Umgehung über eine dem Endkunden nahestehende Person als formalen Vertragspartner; e) die Aufspaltung eines einheitlichen Vorhabens in mehrere Teilaufträge zur Verschleierung des Abschlusses; f) die Weitergabe eines von Abendwerk übermittelten Leads an Dritte außerhalb des eigenen Betriebes ohne vorherige Zustimmung von Abendwerk in Textform.
(3) Für jeden Fall einer Verschleierung nach Absatz 2 schuldet der Partner eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 EUR netto. Die Vertragsstrafe tritt neben die nach § 7 geschuldete Abschlussprovision.
(4) Die Vertragsstrafe wird auf einen daneben bestehenden Schadensersatzanspruch von Abendwerk angerechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Partner bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
(5) Werden mehrere Verschleierungshandlungen begangen, die auf einem einheitlichen Vorsatz beruhen und in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen, gelten sie als ein Verstoß.
(6) Im Falle einer nachgewiesenen Verschleierung ist Abendwerk zusätzlich berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen und den Partner aus dem Netzwerk auszuschließen.
§11 Reklamation von Leads
(1) Der Partner ist verpflichtet, übermittelte Leads unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel eines Leads sind Abendwerk innerhalb von 72 Stunden nach Übermittlung in Textform unter Angabe des Reklamationsgrundes anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Lead als vertragsgemäß und vergütungspflichtig.
(2) Ein berechtigter Reklamationsgrund liegt vor, wenn:
a) die Kontaktdaten nachweislich falsch oder unvollständig sind; b) der Endkunde nach mindestens drei dokumentierten Kontaktversuchen an unterschiedlichen Tagen und zu unterschiedlichen Tageszeiten innerhalb von fünf Werktagen nicht erreichbar war; c) der Endkunde bestreitet, Interesse bekundet oder in die Kontaktaufnahme eingewilligt zu haben; d) der Endkunde außerhalb des vereinbarten Einsatzgebietes liegt; e) der Lead demselben Partner bereits zuvor übermittelt wurde (Dublette).
(3) Ist die Reklamation berechtigt, entfällt die Lead-Pauschale für diesen Lead bzw. wird sie gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche des Partners bestehen nicht.
(4) Abendwerk ist berechtigt, die Reklamation unter Vorlage der Dokumentation der Kontaktversuche des Partners zu überprüfen.
§12 Exklusivität und Gebiet
(1) Leads werden jeweils exklusiv an einen Partner übermittelt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Der Partner hat keinen Anspruch auf Gebietsexklusivität, es sei denn, diese ist im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart. Abendwerk ist grundsätzlich berechtigt, mit weiteren Handwerksbetrieben, auch im Einsatzgebiet des Partners, zusammenzuarbeiten.
(3) Kontaktiert ein Endkunde den Partner nach der Übermittlung eigeninitiativ erneut oder über einen anderen Kanal, bleibt der Vergütungsanspruch nach § 7 unberührt.
§13 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Verträge werden für die im Einzelvertrag vereinbarte Laufzeit oder für eine einmalige Leistung geschlossen. Ist keine Laufzeit vereinbart, gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.
(2) Eine Verlängerung befristeter Verträge erfolgt ausschließlich durch erneute Vereinbarung in Textform (§ 126b BGB). Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
(3) Eine ordentliche Kündigung eines befristeten Vertrages vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen, sofern Abendwerk einer vorzeitigen Beendigung nicht in Textform zustimmt.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt in jedem Fall unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Abendwerk insbesondere vor bei:
a) einer Verschleierung nach § 10; b) Zahlungsverzug von mehr als 30 Kalendertagen trotz Mahnung; c) wiederholter Verletzung der Kontaktaufnahme- oder Meldepflichten trotz Abmahnung; d) Wegfall der gewerbe- oder handwerksrechtlichen Voraussetzungen beim Partner; e) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Partners oder Ablehnung mangels Masse; f) erheblicher Reputationsschädigung von Abendwerk durch das Verhalten des Partners gegenüber Endkunden.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
(6) Nach Beendigung des Vertrages bleiben die Nachwirkungsfrist nach § 7 Abs. 3 lit. b, die Meldepflicht nach § 6 Abs. 2, die Auskunftsrechte nach § 9, die Vertragsstrafenregelung nach § 10 sowie die Vertraulichkeitspflichten nach § 15 für die Dauer von zwölf (12) Monaten wirksam.
§14 Gewährleistung und Haftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Abendwerk haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung von Abendwerk auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung von Abendwerk ausgeschlossen.
(5) Abendwerk haftet insbesondere nicht für:
a) das Nichtzustandekommen von Abschlüssen oder eine bestimmte Abschlussquote; b) die Bonität, Zahlungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit von Endkunden; c) die Bewilligung von Zuschüssen, Kostenübernahmen oder Förderungen durch Dritte; d) Ausfälle, Sperrungen, Richtlinienänderungen oder Preisänderungen bei genutzten Werbeplattformen und externen Dienstleistern; e) Schäden, die durch verspätete oder unterbliebene Mitwirkung des Partners entstehen.
(6) Die Haftung von Abendwerk ist der Höhe nach auf die vom Partner in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Nettovergütung begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen des Absatzes 2.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Abendwerk.
(8) Der Partner stellt Abendwerk von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Endkunden, frei, die auf einer mangelhaften, verspäteten oder rechtswidrigen Leistungserbringung durch den Partner beruhen.
(9) Abendwerk schließt einen Vertrag mit dem Handwerker der den Auftrag erfüllt, mit dem Endkunden des Handwerkers hat Abendwerk keinen Vertrag festgelegt und steht in daher auch in keiner Verbindung zu dem Kunden, es erfolgt lediglich eine Vermittlung.
§15 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Abendwerk und der Partner sind hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten der Endkunden jeweils eigenständig Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Jede Partei ist für die Rechtmäßigkeit der von ihr vorgenommenen Verarbeitung selbst verantwortlich.
(2) Abendwerk stellt sicher, dass die Endkunden vor der Übermittlung ihrer Daten wirksam in die Weitergabe an ein ausführendes Fachunternehmen sowie in die telefonische Kontaktaufnahme eingewilligt haben, und dokumentiert diese Einwilligungen.
(3) Der Partner verpflichtet sich, die übermittelten Daten ausschließlich zum Zweck der Kontaktaufnahme und der Angebotserstellung im Rahmen des gemeldeten Bedarfs zu verwenden. Eine Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere für eigene Werbemaßnahmen, den Aufbau eigener Verteiler oder die Weitergabe an Dritte, ist ohne gesonderte Rechtsgrundlage unzulässig.
(4) Widerruft ein Endkunde seine Einwilligung oder widerspricht er der weiteren Kontaktaufnahme, informieren sich die Parteien gegenseitig unverzüglich. Der Partner stellt die Kontaktaufnahme daraufhin unverzüglich ein.
(5) Beide Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, insbesondere über Geschäftsgeheimnisse, Konditionen, Prozesse, Kampagnenstrukturen und Endkundendaten, auch gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Diese Pflicht besteht über die Beendigung des Vertrages hinaus für die Dauer von zwei (2) Jahren fort.
(6) Ausgenommen von der Vertraulichkeitspflicht sind Informationen, die allgemein bekannt sind, die der empfangenden Partei bereits vor der Mitteilung bekannt waren oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist.
§16 Einsatz Dritter
(1) Abendwerk ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (z. B. Freelancer, Callcenter oder Partneragenturen) einzusetzen. Abendwerk verpflichtet diese Dritten zur Einhaltung derselben Datenschutz- und Vertraulichkeitsstandards, die zwischen Abendwerk und dem Partner gelten.
(2) Abendwerk bleibt für die ordnungsgemäße Leistungserbringung gegenüber dem Partner verantwortlich.
(3) Der Partner darf übermittelte Leads nur mit vorheriger Zustimmung von Abendwerk in Textform an Subunternehmer weitergeben. § 7 Abs. 3 lit. a bleibt unberührt.
§17 Verwendung externer Tools und Plattformen
(1) Zur Leistungserbringung setzt Abendwerk externe Tools, Werbeplattformen und Dienste ein.
(2) Abendwerk hat auf Verfügbarkeit, Richtlinien, Preisgestaltung und Funktionsumfang dieser Dienste keinen Einfluss. Für Ausfälle, Sperrungen oder Einschränkungen dieser externen Dienste haftet Abendwerk nur nach Maßgabe des § 14.
(3) Führen Änderungen bei externen Plattformen dazu, dass die Leistungserbringung dauerhaft unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar wird, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
§18 Referenznennung
Abendwerk ist berechtigt, den Namen und das Logo des Partners zu Referenzzwecken auf der eigenen Website und in eigenen Werbemitteln zu nennen. Der Partner kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen.
§19 Abwerbeverbot
Die Parteien verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach Vertragsbeendigung keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei aktiv abzuwerben. Ausgenommen sind Fälle, in denen sich der Mitarbeiter eigeninitiativ auf eine öffentlich ausgeschriebene Stelle bewirbt.
§20 Vertragsänderungen und Änderungen dieser AGB
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB), z. B. per E-Mail oder Messenger. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(2) Vereinbarungen, die über den Meta-Dienst WhatsApp getroffen werden, genügen der Textform, sofern Abendwerk – vertreten durch Tim Schroff oder Jasmin Bold – sich dort ausdrücklich einverstanden erklärt (insbesondere hinsichtlich Terminen, Sonderregelungen und Anfragen).
(3) Abendwerk ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Partner mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Partner nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Falle eines Widerspruchs ist Abendwerk berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.
§21 Abweichende Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
§22 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von Abendwerk. Abendwerk ist darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Partners zu klagen.
(3) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz von Abendwerk.
§23 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
Impressum
Abendwerk, GbR (Kleinunternehmer Regelung)
Verantwortlicher: Jasmin Bold & Tim Schroff
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Letztes Update aller Angaben: 19.8.2026